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   OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11   

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https://dejure.org/2012,15688
OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11 (https://dejure.org/2012,15688)
OLG München, Entscheidung vom 09.05.2012 - 34 Wx 448/11 (https://dejure.org/2012,15688)
OLG München, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 34 Wx 448/11 (https://dejure.org/2012,15688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbuchsache: Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts für den Eigentümer und einen Dritten

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1093, 428
    Gemeinschaftliches Wohnungsrecht für Eigentümer und Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts für den Eigentümer und einen Dritten im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 428; BGB § 1093
    Eintragungsfähigkeit eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts für den Eigentümer und einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 778
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    Auszug aus OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11
    Die Beteiligten verweisen überdies auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bestellung eines Eigentümernießbrauchs (BGH NJW 2011, 3517).

    Dafür spricht schon § 889 BGB, während die Bestimmung des § 873 BGB mit dem darin aufgestellten Erfordernis einer Einigung von zwei Personen dem nicht widerspricht, weil sie nur den Rechtserwerb gegen den Willen der anderen Person ausschließen will (vgl. BGH NJW 2011, 3517).

    Wäre die Wirksamkeit der Bestellung vom Nachweis eines nur schwer nachprüfbaren berechtigten Interesses abhängig, könnte die Entstehung des Rechts noch Jahre später mit der Begründung in Zweifel gezogen werden, bei der Begründung des Rechts habe es an einem solchen Interesse gefehlt (vgl. BGH NJW 2011, 3517; Bayer in Bauer/v. Oefele AT III Rn. 439).

  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66

    Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger

    Auszug aus OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11
    10 Auch die Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts für mehrere Personen ist zulässig (vgl. BGHZ 46, 253; Palandt/Bassenge § 1093 Rn. 7).
  • BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91

    Wohnungsrecht zugunsten eines Miteigentümers

    Auszug aus OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11
    Dann ist aber zunächst kein Grund ersichtlich, weshalb nicht auch ein gemeinschaftliches Wohnungsrecht für den Eigentümer und einen Dritten als Gesamtberechtigte im Sinn von § 428 BGB bestellt werden könnte (vgl. LG Lüneburg NJW-RR 1990, 1037; offengelassen in BayObLGZ 1991, 431/434).
  • LG Lüneburg, 09.02.1990 - 4 T 197/89

    Eigentümer als Mitberechtigter eines an seinem Grundstück bestellten

    Auszug aus OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11
    Dann ist aber zunächst kein Grund ersichtlich, weshalb nicht auch ein gemeinschaftliches Wohnungsrecht für den Eigentümer und einen Dritten als Gesamtberechtigte im Sinn von § 428 BGB bestellt werden könnte (vgl. LG Lüneburg NJW-RR 1990, 1037; offengelassen in BayObLGZ 1991, 431/434).
  • BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des

    § 1093 BGB steht dem nicht entgegen, weil die Personenidentität von Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigtem durch eine Singular- oder Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Eigentümers beseitigt werden kann (vgl. OLG München, DNotZ 2012, 778 = juris Rn. 9; KG, NotBZ 2013, 473 = juris Rn. 2; NJW-RR 2019, 725 Rn. 3; NK-BGB/Otto, 5. Aufl., § 1093 Rn. 28; BeckOGK/Kazele, BGB [1.2.2023], § 1093 Rn. 133; Grüneberg/Herrler, BGB, 82. Aufl., § 1093 Rn. 7; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1093 Rn. 19 mwN; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 1244).
  • KG, 08.01.2019 - 1 W 344/18

    Grundbucheintragung: Eintragung von Wohnungsrechten zugunsten des Eigentümers und

    Nach wohl herrschender Meinung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (Rpfleger 2014, 130), kann ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ebenso wie andere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (BGHZ 41, 209; BGH, NJW 1988, 2362) auch zugunsten des Eigentümers eingetragen werden (OLG München, DNotZ 2012, 778; Bayer/Lieder in Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl., AT C Rdn. 466; Herrler in Palandt, 78. Aufl., § 1093 Rdn. 7; Morvilius in Meikel, GBO, 11. Aufl., Einl. B Rdn. 416; Reymann in Staudinger, BGB, , § 1093 Rdn. 19; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 1244).
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